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Günter Wallraff protestiert gegen BR-Mobbing bei Mannheimer Parkhausbetrieben (MPB)

„Betriebsratsmobbing verletzt verbriefte Rechte im Betrieb.

Die Stadt Mannheim sollte dafür Sorge tragen, dass sie sich als öffentlicher Arbeitgeber solche Methoden nicht zu eigen macht. Der Versuch der Geschäftsführung der Mannheimer Parkhausbetriebe, gegen den erstmals gewählten Betriebsrat vorzugehen, gefährdet die Glaubwürdigkeit der Stadt Mannheim als eine dem Gesetz verpflichtete Arbeitgeberin.”

Günter Wallraff, 18.06.2025


Umgang auf Augenhöhe?

Logo: ver.di Rhein-neckar– Vorkommnisse bei den Mannheimer Parkhausbetrieben

Presseinfo 17.06.2025

Demokratie im Betrieb ist wichtig. Mitbestimmung im Betrieb – gesetzlich gewollt. Wünsche der Belegschaften, Arbeitnehmervertretungen zu wählen, sind zu akzeptieren. Ein Miteinander der Betriebsparteien auf Augenhöhe - eigentlich normal.

So war es bisher jedenfalls bei den Dienststellen der Stadt Mannheim üblich.

Aber wie wird dies bei den Mannheimer Parkhausbetrieben gehandhabt? Die Mannheimer Parkhausbetriebe gehören zu Mannheim, wie die Quadratestadt in die Metropolregion gehört. Ohne deren Belegschaft würde nichts laufen, was das Parken in Mannheim betrifft.

Im Jahr 2023 sollte auf Wunsch der Belegschaft eine Arbeitnehmervertretung bei den Parkhausbetrieben installiert werden. Hindernisfrei war dies leider nicht umzusetzen. Unter Mitwirkung von ver.di wurde jedoch ein Wahlvorstand implementiert. Die Betriebsratswahlen konnten stattfinden.

Ist ein Betriebsrat im Haus, müssen sich die Betriebsparteien an Spielregeln halten. Diese stehen im Betriebsverfassungsgesetz. Informieren. Mitbestimmen. Mitreden. Das aber vor allem miteinander. Im Gesetz ist von vertrauensvoller Zusammenarbeit die Rede. Die Wahl eines solchen Gremiums ist vom Gesetzgeber gewollt. Dazu gibt es besondere Schutzvorschriften.

„Mitbestimmung ist keine Einbahnstraße.
Dass sich eine Arbeitgeberin erst daran gewöhnen muss, ist klar.“

Nadja Kürten, ver.di Rhein-Neckar.

Leider sah die Realität zu Beginn der Amtszeit des Betriebsrats so aus, dass die gesetzlichen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Geschäftsführung kaum Beachtung fanden. Auch ein respektvoller Umgang dem Betriebsrat gegenüber war nicht zu erkennen. Die Belegschaft war verängstigt und bat ver.di um Unterstützung. Es gab ein vermittelndes Gesprächsangebot seitens ver.di. Leider wurde dies seitens des damaligen Geschäftsführers nicht wahrgenommen.

Sicherlich gibt das Betriebsverfassungsgesetz dem Betriebsrat das Recht, einzelne Dinge arbeitsgerichtlich klären zu lassen. Aber muss dies auch bei Dingen sein, die klar im Gesetz geregelt sind? Und von denen klar ist, dass der Betriebsrat obsiegen würde?

„Kommunikation muss auf Augenhöhe stattfinden.
Vertrauensvoll. Und nicht arbeitgeberseitig vorbestimmt.“

Nadja Kürten, ver.di Rhein-Neckar

Da ver.di Schlimmeres verhindern wollte und einen Reputationsverlust der Stadt als Ganzes befürchtete, sollten sich die Termine beim Arbeitsgericht weiter häufen, hat sie die Verantwortlichen der Stadt im letzten Jahr zu einem Gespräch gebeten.  

Die Gesprächteilnehmer:innen waren sich schnell einig, dass Kommunikation der Betriebsparteien das A und O ist. Man empfahl aus diesem Kreis zudem einvernehmlich, dass die Betriebsparteien sich von einer externen Mediation begleiten lassen sollen. 

Soweit. So gut. Das hörte sich erst einmal nach Hoffnung auf Entspannung der Situation an.

Und wie lief es in der praktischen Umsetzung?

Bis heute gab es keine Mediation. Trotz mehrmaliger Ansprache des Betriebsrats bei der aktuellen Geschäftsführung.

Und wieder hat ver.di in jüngster Vergangenheit die Verantwortlichen bei der Stadt auf die Umstände aufmerksam gemacht. Vor allem ist ver.di über verbale Äußerungen der Geschäftsführung dem Betriebsratsvorsitzenden gegenüber geschockt: Es sollen Beschimpfungen seitens der Geschäftsführung dem Betriebsratsvorsitzenden gegenüber stattgefunden haben.

Ist das vertrauensvolles und vor allem respektvolles Miteinander????

„Wir werden solch einen Umgang mit Betriebsrät:innen und ehrenamtlichen ver.di Funktionär:innen nicht dulden und erwarten eine dringende Klärung;
Gegebenenfalls auch eine Maßregelung der Geschäftsführung.“

Nadja Kürten, ver.di Rhein-Neckar

Die Mannheimer Parkhausbetriebe beschäftigen ca. 50 Mitarbeitende und gehört über die Mannheimer Kommunalbeteiligungen GmbH (MKB) zum Konstrukt der Stadt Mannheim.

Bei Rückfragen: Nadja Kürten, ver.di Rhein-Neckar, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


Einladung: 12. Konferenz „Betriebsräte im Visier”

250520 12 BR Solikonferenz 2025 10 11 3 TitelAm 11. Oktober 2025 wird schon zum zwölften Mal in Mannheim die bundesweite Konferenz „Betriebsräte im Visier“ stattfinden.

Wer im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung nach dem Thema Abwehr von BR-Mobbing und Gewerkschaftsbekämpfung sucht, findet – weiße Flecken. Die Ampel-Koalition hatte noch beschlossen, den § 119 Betriebsverfassungsgesetz von einem Antrags- in ein Offizialdelikt umzuwandeln. Passiert ist – nichts.

Auch das skandalöse Nachwirken des faschistischen Arbeitsunrechts unter anderem durch die Verdachtskündigungen ist bis heute nicht beendet. Das ist umso bedrohlicher, als Betriebsrats-Mobbing und Gewerkschaftsbekämpfung in immer mehr Unternehmen als „normal“ angesehen werden und nur noch knapp 40 % aller Beschäftigten von einem Betriebs- bzw. Personalrat vertreten werden.
 
In der Entschließung unserer letztjährigen Tagung haben wir festgestellt: „Die Förderung starker demokratischer Gegenmacht in Betrieben und der Gesellschaft ist jedoch eine wesentliche Voraussetzung, um Betriebsrats- und Gewerkschaftsbekämpfung sowie den Vormarsch der Rechten stoppen zu können.“ Es ist auch deshalb höchste Zeit, das unhaltbare Fortwirken des faschistischen Arbeitsunrechts in Deutschland zu beenden und konkret die Verdachtskündigung zu verbieten.
 
Mit unserer Tagung wollen wir einen weiteren Beitrag zur Stärkung der bundesweiten Zusammenarbeit gegen BR-Mobbing und Gewerkschaftsbekämpfung leisten. Vor allem aber werden wir erneut ein solidarisches Forum zum persönlichen Erfahrungsaustausch und zur praktischen Unterstützung anbieten.

Wir freuen uns auf Eure Anmeldung und Euer Kommen!
Mit solidarischen Grüßen
Wolfgang Alles (für das Komitee „Solidarität gegen BR-Mobbing!“)

pdfEinladung mit Programm und Anmeldeformular


Rede von Wolfgang Alles am 1. Mai 2025 zu Verdachtskündigungen


„NIE WIEDER IST JETZT!“

Offener Brief an die Vorsitzenden der Einzelgewerkschaften und des DGB

FORTWIRKEN DES FASCHISTISCHEN ARBEITSUNRECHTS BEENDEN!

250428 Offener Brief Nie wieder ist jetztSind Betriebsrats-Mobbing und Gewerkschaftsbekämpfung mittlerweile alltäglich im deutschen Rechtsstaat? Es fällt schwer, diese Frage mit Nein zu beantworten. Selbst im Heidelberger Unternehmen des BDA-Präsidenten Dulger konnte der gewerkschaftlich organisierte Betriebsrat zerschlagen werden.

Die Durchsetzung eines „Rechts des Stärkeren“ und die damit verbundene illegale Bekämpfung von betrieblichen und gewerkschaftlichen Interessenvertretungen ist ein extrem beunruhigendes Phänomen. Die Täter werden meist weder rechtlich verfolgt noch belangt. Sie können vielmehr das Mittel der „Verdachtskündigung“ gegen Betriebsräte und gewerkschaftlich Aktive skrupellos anwenden, obwohl es elementaren Rechtsgrundsätzen widerspricht. Denn die gemobbten und gekündigten Opfer müssten ihre Unschuld beweisen! Dieser Skandal beruht vor allem auf dem Nachwirken des faschistischen Arbeitsunrechts bis heute.

Nach der Errichtung der faschistischen Diktatur 1933 wurden Gewerkschaften und Betriebsräte verboten. Das bisherige Arbeitsrecht wurde 1934 mit dem „Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit“ konsequent in Unrecht umgewandelt. Die dort festgeschriebene Verpflichtung der „Betriebsgefolgschaft“ zur „Treue“ gegenüber dem „Betriebsführer“ war schwerwiegend. Angebliche Verstöße gegen die Treuepflicht konnten seither mit „Verdachtskündigungen“ geahndet werden.

Im Nachkriegsdeutschland passte das Bundesarbeitsgericht (BAG) unter maßgeblicher Beteiligung von bereits in der Nazidiktatur tätigen Juristen wie dem 1. BAG-Präsidenten Nipperdey wesentliche Elemente des faschistischen Arbeitsunrechts „demokratisch“ an. Das hatte insbesondere die massive Einschränkung des Streikrechts zur Folge, das Verbot politischer Betätigung im Betrieb, die „Treuepflicht“ gegenüber dem „Arbeitgeber“, die „Betriebsgemeinschaft“, die „vertrauensvolle Zusammenarbeit“ und nicht zuletzt die „Verdachtskündigungen“.

Das BAG hält bis heute an dieser unseligen Tradition nicht nur fest, es hat sogar seine Rechtsprechung durch die Möglichkeit einer „grundlosen fristlosen Verdachtskündigung“ verschärft. Nach Auffassung von Jurist:innen stellt die Verdachtskündigung einen Verstoß gegen das Grundgesetz dar – konkret gegen Art. 12 Abs. 1 (Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes) und Art. 20 Abs. 3 (Bindung der Rechtsprechung an Gesetz und Recht). Sie kann zudem ausschließlich durch das Beendigungsinteresse des „Arbeitgebers“ ohne tatsächliche Rechtsgrundlage ausgesprochen werden.

Stattdessen ist die übertragung des Grundsatzes „im Zweifel für den Angeklagten“ auf das Arbeitsrecht unter Bezugnahme auf Art. 6 Abs. 2 (Recht auf ein faires Verfahren) der Europäischen  Menschenrechtskonvention erforderlich. Dort heißt es: „Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“

Neben dem gesetzlichen Verbot der Verdachtskündigung ist auch der § 9 Abs. 1 Satz 2 Kündigungsschutzgesetz zu streichen. Dort werden nämlich dem Unternehmer bei Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung noch sehr viel weiterreichende Möglichkeiten zur Auflösung eines Arbeitsverhältnisses als nur in Verdachtsfällen geboten. Die mit Verdachtskündigungen einhergehenden schweren Verstöße gegen Grund- und Menschenrechte haben fatale Folgen: gesundheitlich zerstörte Menschen, schwer geschädigte Familienangehörige, ruinierte berufliche Existenzen und nicht zuletzt eingeschüchterte Belegschaften. Die Förderung starker demokratischer Gegenmacht in Betrieben und der Gesellschaft ist jedoch eine wesentliche Voraussetzung, um Betriebsrats und Gewerkschaftsbekämpfung sowie den Vormarsch der Rechten stoppen zu können.

„Nie wieder ist jetzt!“ gilt daher besonders für die Arbeitswelt. Denn gerade dort, wo faschistisches Unrecht nach wie vor „Recht“ ist, wird Widerstand zur Pflicht! Es ist auch deshalb höchste Zeit, das skandalöse Fortwirken des faschistischen Arbeitsunrechts in Deutschland zu beenden und konkret die „Verdachtskündigung“ zu verbieten. Es ist die ureigenste Aufgabe des DGB und der Einzelgewerkschaften dies bei Politik und Justiz konsequent einzufordern.

Erstunterzeichner: Günter Wallraff, Horst Schmitthenner, 11. Bundeskonferenz „Betriebsräte im Visier“ u.a.


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