Infostand von ver.di und dem Komitee „Solidarität gegen Betriebsratsmobbing!“
am 1. 7. 2025 auf dem Mannheimer Paradeplatz
Mitschnitt der Nachricht zum Betriebsratsmobbing, lief heute Vormittag gegen 10:30 Uhr in den SWR Regionalnachrichten.
Infostand von ver.di und dem Komitee „Solidarität gegen Betriebsratsmobbing!“
am 1. 7. 2025 auf dem Mannheimer Paradeplatz
Mobbing, Schikane von Betriebsratsgremien und am Ende sogar Gewerkschaftszerschlagung – Ist das ein gewolltes Schema?
In Zusammenarbeit mit dem Komitee „Solidariät gegen Betriebsratsmobbing!“ gibt es am Dienstag 1. 7. 2025 ab 14 Uhr einen Infostand auf dem Mannheimer Paradeplatz.
Gegen 15 Uhr ist eine Kundgebung zum Thema vorgesehen.
Sie sind herzlich eingeladen, vorbeizuschauen. Sie erhalten nicht nur allgemeine Infos über die Themen Mobbing oder Unterdrückung von Arbeitnehmervertreter:innen, sondern Sie haben die Möglichkeit, sich auch über aktuelle Geschehnisse zu informieren.
Wir hatten Sie bereits zu einem aktuellen Fall am 17.06.2025 informiert (Umgang auf Augenhöhe? – Vorkommnisse bei den Mannheimer Parkhausbetrieben) und verweisen auf unsere Pressemitteilung gleichen Datums.
Bei Rückfragen:
- Nadja Kürten, ver.di Rhein-Neckar,
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - Wolfgang Alles, Komitee „Solidarität gegen Betriebsratsmobbing !"
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
„Betriebsratsmobbing verletzt verbriefte Rechte im Betrieb.
Die Stadt Mannheim sollte dafür Sorge tragen, dass sie sich als öffentlicher Arbeitgeber solche Methoden nicht zu eigen macht. Der Versuch der Geschäftsführung der Mannheimer Parkhausbetriebe, gegen den erstmals gewählten Betriebsrat vorzugehen, gefährdet die Glaubwürdigkeit der Stadt Mannheim als eine dem Gesetz verpflichtete Arbeitgeberin.”
Günter Wallraff, 18.06.2025
– Vorkommnisse bei den Mannheimer Parkhausbetrieben
Presseinfo 17.06.2025
Demokratie im Betrieb ist wichtig. Mitbestimmung im Betrieb – gesetzlich gewollt. Wünsche der Belegschaften, Arbeitnehmervertretungen zu wählen, sind zu akzeptieren. Ein Miteinander der Betriebsparteien auf Augenhöhe - eigentlich normal.
So war es bisher jedenfalls bei den Dienststellen der Stadt Mannheim üblich.
Aber wie wird dies bei den Mannheimer Parkhausbetrieben gehandhabt? Die Mannheimer Parkhausbetriebe gehören zu Mannheim, wie die Quadratestadt in die Metropolregion gehört. Ohne deren Belegschaft würde nichts laufen, was das Parken in Mannheim betrifft.
Im Jahr 2023 sollte auf Wunsch der Belegschaft eine Arbeitnehmervertretung bei den Parkhausbetrieben installiert werden. Hindernisfrei war dies leider nicht umzusetzen. Unter Mitwirkung von ver.di wurde jedoch ein Wahlvorstand implementiert. Die Betriebsratswahlen konnten stattfinden.
Ist ein Betriebsrat im Haus, müssen sich die Betriebsparteien an Spielregeln halten. Diese stehen im Betriebsverfassungsgesetz. Informieren. Mitbestimmen. Mitreden. Das aber vor allem miteinander. Im Gesetz ist von vertrauensvoller Zusammenarbeit die Rede. Die Wahl eines solchen Gremiums ist vom Gesetzgeber gewollt. Dazu gibt es besondere Schutzvorschriften.
„Mitbestimmung ist keine Einbahnstraße.
Dass sich eine Arbeitgeberin erst daran gewöhnen muss, ist klar.“
Nadja Kürten, ver.di Rhein-Neckar.
Leider sah die Realität zu Beginn der Amtszeit des Betriebsrats so aus, dass die gesetzlichen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Geschäftsführung kaum Beachtung fanden. Auch ein respektvoller Umgang dem Betriebsrat gegenüber war nicht zu erkennen. Die Belegschaft war verängstigt und bat ver.di um Unterstützung. Es gab ein vermittelndes Gesprächsangebot seitens ver.di. Leider wurde dies seitens des damaligen Geschäftsführers nicht wahrgenommen.
Sicherlich gibt das Betriebsverfassungsgesetz dem Betriebsrat das Recht, einzelne Dinge arbeitsgerichtlich klären zu lassen. Aber muss dies auch bei Dingen sein, die klar im Gesetz geregelt sind? Und von denen klar ist, dass der Betriebsrat obsiegen würde?
„Kommunikation muss auf Augenhöhe stattfinden.
Vertrauensvoll. Und nicht arbeitgeberseitig vorbestimmt.“
Nadja Kürten, ver.di Rhein-Neckar
Da ver.di Schlimmeres verhindern wollte und einen Reputationsverlust der Stadt als Ganzes befürchtete, sollten sich die Termine beim Arbeitsgericht weiter häufen, hat sie die Verantwortlichen der Stadt im letzten Jahr zu einem Gespräch gebeten.
Die Gesprächteilnehmer:innen waren sich schnell einig, dass Kommunikation der Betriebsparteien das A und O ist. Man empfahl aus diesem Kreis zudem einvernehmlich, dass die Betriebsparteien sich von einer externen Mediation begleiten lassen sollen.
Soweit. So gut. Das hörte sich erst einmal nach Hoffnung auf Entspannung der Situation an.
Und wie lief es in der praktischen Umsetzung?
Bis heute gab es keine Mediation. Trotz mehrmaliger Ansprache des Betriebsrats bei der aktuellen Geschäftsführung.
Und wieder hat ver.di in jüngster Vergangenheit die Verantwortlichen bei der Stadt auf die Umstände aufmerksam gemacht. Vor allem ist ver.di über verbale Äußerungen der Geschäftsführung dem Betriebsratsvorsitzenden gegenüber geschockt: Es sollen Beschimpfungen seitens der Geschäftsführung dem Betriebsratsvorsitzenden gegenüber stattgefunden haben.
Ist das vertrauensvolles und vor allem respektvolles Miteinander????
„Wir werden solch einen Umgang mit Betriebsrät:innen und ehrenamtlichen ver.di Funktionär:innen nicht dulden und erwarten eine dringende Klärung;
Gegebenenfalls auch eine Maßregelung der Geschäftsführung.“
Nadja Kürten, ver.di Rhein-Neckar
Die Mannheimer Parkhausbetriebe beschäftigen ca. 50 Mitarbeitende und gehört über die Mannheimer Kommunalbeteiligungen GmbH (MKB) zum Konstrukt der Stadt Mannheim.
Bei Rückfragen: Nadja Kürten, ver.di Rhein-Neckar,
Offener Brief an die Vorsitzenden der Einzelgewerkschaften und des DGB
FORTWIRKEN DES FASCHISTISCHEN ARBEITSUNRECHTS BEENDEN!
Sind Betriebsrats-Mobbing und Gewerkschaftsbekämpfung mittlerweile alltäglich im deutschen Rechtsstaat? Es fällt schwer, diese Frage mit Nein zu beantworten. Selbst im Heidelberger Unternehmen des BDA-Präsidenten Dulger konnte der gewerkschaftlich organisierte Betriebsrat zerschlagen werden.
Die Durchsetzung eines „Rechts des Stärkeren“ und die damit verbundene illegale Bekämpfung von betrieblichen und gewerkschaftlichen Interessenvertretungen ist ein extrem beunruhigendes Phänomen. Die Täter werden meist weder rechtlich verfolgt noch belangt. Sie können vielmehr das Mittel der „Verdachtskündigung“ gegen Betriebsräte und gewerkschaftlich Aktive skrupellos anwenden, obwohl es elementaren Rechtsgrundsätzen widerspricht. Denn die gemobbten und gekündigten Opfer müssten ihre Unschuld beweisen! Dieser Skandal beruht vor allem auf dem Nachwirken des faschistischen Arbeitsunrechts bis heute.
Nach der Errichtung der faschistischen Diktatur 1933 wurden Gewerkschaften und Betriebsräte verboten. Das bisherige Arbeitsrecht wurde 1934 mit dem „Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit“ konsequent in Unrecht umgewandelt. Die dort festgeschriebene Verpflichtung der „Betriebsgefolgschaft“ zur „Treue“ gegenüber dem „Betriebsführer“ war schwerwiegend. Angebliche Verstöße gegen die Treuepflicht konnten seither mit „Verdachtskündigungen“ geahndet werden.
Im Nachkriegsdeutschland passte das Bundesarbeitsgericht (BAG) unter maßgeblicher Beteiligung von bereits in der Nazidiktatur tätigen Juristen wie dem 1. BAG-Präsidenten Nipperdey wesentliche Elemente des faschistischen Arbeitsunrechts „demokratisch“ an. Das hatte insbesondere die massive Einschränkung des Streikrechts zur Folge, das Verbot politischer Betätigung im Betrieb, die „Treuepflicht“ gegenüber dem „Arbeitgeber“, die „Betriebsgemeinschaft“, die „vertrauensvolle Zusammenarbeit“ und nicht zuletzt die „Verdachtskündigungen“.
Das BAG hält bis heute an dieser unseligen Tradition nicht nur fest, es hat sogar seine Rechtsprechung durch die Möglichkeit einer „grundlosen fristlosen Verdachtskündigung“ verschärft. Nach Auffassung von Jurist:innen stellt die Verdachtskündigung einen Verstoß gegen das Grundgesetz dar – konkret gegen Art. 12 Abs. 1 (Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes) und Art. 20 Abs. 3 (Bindung der Rechtsprechung an Gesetz und Recht). Sie kann zudem ausschließlich durch das Beendigungsinteresse des „Arbeitgebers“ ohne tatsächliche Rechtsgrundlage ausgesprochen werden.
Stattdessen ist die übertragung des Grundsatzes „im Zweifel für den Angeklagten“ auf das Arbeitsrecht unter Bezugnahme auf Art. 6 Abs. 2 (Recht auf ein faires Verfahren) der Europäischen Menschenrechtskonvention erforderlich. Dort heißt es: „Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“
Neben dem gesetzlichen Verbot der Verdachtskündigung ist auch der § 9 Abs. 1 Satz 2 Kündigungsschutzgesetz zu streichen. Dort werden nämlich dem Unternehmer bei Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung noch sehr viel weiterreichende Möglichkeiten zur Auflösung eines Arbeitsverhältnisses als nur in Verdachtsfällen geboten. Die mit Verdachtskündigungen einhergehenden schweren Verstöße gegen Grund- und Menschenrechte haben fatale Folgen: gesundheitlich zerstörte Menschen, schwer geschädigte Familienangehörige, ruinierte berufliche Existenzen und nicht zuletzt eingeschüchterte Belegschaften. Die Förderung starker demokratischer Gegenmacht in Betrieben und der Gesellschaft ist jedoch eine wesentliche Voraussetzung, um Betriebsrats und Gewerkschaftsbekämpfung sowie den Vormarsch der Rechten stoppen zu können.
„Nie wieder ist jetzt!“ gilt daher besonders für die Arbeitswelt. Denn gerade dort, wo faschistisches Unrecht nach wie vor „Recht“ ist, wird Widerstand zur Pflicht! Es ist auch deshalb höchste Zeit, das skandalöse Fortwirken des faschistischen Arbeitsunrechts in Deutschland zu beenden und konkret die „Verdachtskündigung“ zu verbieten. Es ist die ureigenste Aufgabe des DGB und der Einzelgewerkschaften dies bei Politik und Justiz konsequent einzufordern.
Erstunterzeichner: Günter Wallraff, Horst Schmitthenner, 11. Bundeskonferenz „Betriebsräte im Visier“ u.a.
Pressemitteilung
Mannheim, den 13. Oktober 2024
die von der 11. Bundeskonferenz „Betriebsräte im Visier“ am 12. Oktober 2024 in Mannheim einstimmig angenommene Entschließung fordert, das „Fortwirken des faschistischen Arbeitsunrechts“ zu beenden.
Foto © Helmut Roos (Auschn.)
Dort heißt es zu der besorgniserregenden weiteren Zunahme von BR-Mobbing und Gewerkschaftsbekämpfung: „Völlig inakzeptabel ist die nach wie vor viel zu geringe Wahrnehmung solcher offener Rechtsbrüche und ihrer Hintergründe. […] Aus dem faschistischen Arbeitsunrecht stammende ,Verdachtskündigungen‘ ermöglichen mit konstruierten Vorwürfen die Kündigung von demokratisch gewählten Interessenvertretungen. Sie sind ein zentrales Instrument zur Bekämpfung von aktiven Betriebsrats- und Gewerkschaftsmitgliedern.“
Eine Verdachtskündigung widerspricht offenkundig elementaren deutschen und internationalen Rechtsgrundsätzen. Durch sie findet nämlich eine Täter-Opfer-Umkehr statt. Das gemobbte Opfer wird eines angeblichen Vergehens beschuldigt und danach gekündigt. Ein von diesem Vorgehen betroffenes Betriebsrats- und Gewerkschaftsmitglied muss dann vor dem Arbeitsgericht seine Unschuld beweisen.
Gegen diese skandalöse Rechtsverdrehung wendet sich auch der von der Bundeskonferenz unterstützte Offene Brief „Nie wieder ist jetzt! − Fortwirken des faschistischen Arbeitsunrechts beenden!“.
In dem an die Vorstände von DGB und Einzelgewerkschaften gerichteten und unter anderem von Günter Wallraff gezeichneten Offenen Brief wird festgestellt: „Die mit Verdachtskündigungen einhergehenden schweren Verstöße gegen Grund- und Menschenrechte haben fatale Folgen: gesundheitlich zerstörte Menschen, schwer geschädigte Familienangehörige, ruinierte berufliche Existenzen und nicht zuletzt eingeschüchterte Belegschaften.
Die Förderung starker demokratischer Gegenmacht in Betrieben und der Gesellschaft ist jedoch eine wesentliche Voraussetzung, um Betriebsrats- und Gewerkschaftsbekämpfung sowie den Vormarsch der Rechten stoppen zu können. […]
Es ist auch deshalb höchste Zeit, das skandalöse Fortwirken des faschistischen Arbeitsunrechts in Deutschland zu beenden und konkret die ,Verdachtskündigung‘ zu verbieten.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Alles (für das Komitee „Solidarität gegen BR-Mobbing!“)
Offener Brief an die Vorsitzenden der Einzelgewerkschaften und des DGB
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Ihr fordert nicht nur Respekt für Eure Arbeit, sondern auch eine monatliche Entgelterhöhung von 500 Euro und weitere Schritte beim Ost-West-Angleich der Einkommen.
Wir solidarisieren uns mit Eurem Protest! Ihr leidet wie alle anderen Kolleginnen und Kollegen unter der Inflation, und es ist höchste Zeit, dass die Löhne im Osten an die im Westen angeglichen werden.
Nur wer kämpft, kann gewinnen!
Solidarische Grüße
Wolfgang Alles (für das Überbetriebliche Solidaritätskomitee Rhein-Neckar)
Miriam Walkowiak (DGB Regionsgeschäftsstelle Mannheim)
Mannheim, den 02.03.2024
www.facebook.com/UeberbetrieblichesSolikomitee/
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Ihr lasst nicht locker beim Kampf für Eure Interessen. Das ist gut so!
Die Ankündigung der Konzernleitung von Mercedes-Benz, die verbliebenen deutschen Niederlassungen mit ihren 8.000 Arbeits- und Ausbildungsplätzen zu verkaufen, ist dreist.
Offenbar handelt der Vorstand nach dem grundgesetzwidrigen Motto „Die Maximierung der Profite ist das höchste Gut“. Anders ist nicht zu erklären, warum Ihr trotz des für 2023 ausgewiesenen Konzerngewinns von rund 20 Milliarden Euro verkauft werden sollt.
Euer heutiger Protest ist nicht nur notwendig, sondern auch gerechtfertigt.
Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!
Solidarische Grüße
Wolfgang Alles (für das Überbetriebliche Solidaritätskomitee Rhein-Neckar)
Miriam Walkowiak (DGB Regionsgeschäftsstelle Mannheim)
Mannheim, den 13.03.2024
www.facebook.com/UeberbetrieblichesSolikomitee
Skandalöses Fortwirken des faschistischen Arbeitsunrechtes?
H. N.
Ein zentrales Thema auf der 10. Bundeskonferenz „Betriebsräte im Visier“ am 14. Oktober 2023 im Mannheimer Gewerkschaftshaus war die „Verdachtskündigung“ von Betriebsräten. Der Vortrag des Rechtsanwalts Klaus Dieter Freund zu dieser Problematik erregte bei den Anwesenden sehr großes Aufsehen. Im Folgenden wollen wir wesentliche Punkte seiner Ausführungen wiedergeben.
Zunächst skizzierte Kollege Freund die Geschichte der Verdachtskündigungen. Das Reichsarbeitsgericht (RAG) in der Weimarer Republik hatte sie in seinen Urteilen vom 14. November 1931 und vom 10. August 1932 für unwirksam erklärt.
Verdachtskündigungen im Faschismus …
Nach der Errichtung der faschistischen Diktatur 1933 nahmen die Herrschenden jedoch eine radikale Änderung des Arbeitsrechts vor. Das „Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit“ wurde am 20. Januar 1934 von der Nazi-Führung erlassen. Wesentlichen Anteil an seiner Erarbeitung hatten die Juristen Hans Carl Nipperdey, Alfred Hueck und Rolf Dietz.
Reichsarbeitsgerichtsurteile aus den Jahren 1934 und 1939 hielten danach Verdachtskündigungen für zulässig. Hueck kommentierte diese „Rechtsprechung“ in zeitgenössischen Veröffentlichungen zustimmend.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auf unserer 10. Bundeskonferenz am 14.10.23 haben wir uns nicht zuletzt mit „Verdachtskündigungen“ beschäftigt – einem bis heute wirkenden Relikt des faschistischen Arbeitsunrechts.
Bitte beachtet zu den Hintergründen dieses Skandals die sehr hörenswerte Sendung des Deutschlandfunks „Das paternalistische Arbeitsrecht des Hans Carl Nipperdey – Den Unternehmern treu ergeben“ vom 25.04.2023:
www.hoerspielundfeature.de/das-paternalistische-arbeitsrecht-des-hans-carl-nipperdey-100.html .
„Hans Carl Nipperdey, führender Arbeitsrechtler in der NS-Zeit, von 1954 bis 1963 Präsident des Bundesarbeitsgerichts, hat das restriktive deutsche Arbeitsrecht bis heute geprägt: Politische Streiks sind verboten, Beschäftigte zur Treue verpflichtet und Whistleblower nahezu ungeschützt.“
Solidarische Grüße
Wolfgang Alles
(für das Komitee „Solidarität gegen BR-Mobbing!“)
- 10. bundesweite Konferenz „Betriebsräte im Visier – Bossing, Mobbing & Co.”
- Grußbotschaft Günter Wallraff
- 10. Bundeskonferenz „Betriebsräte im Visier" – 14. 10. 2023
- Interessenvertretung ohne Streikrecht
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