Ist die Beschäftigungssicherung ein Etikettenschwindel?
PRESSEMITTEILUNG
08.05.2026 | Trotz gültiger Vereinbarungen wird die TE Fertigung in Speyer geschlossen. Betriebsrat und IG Metall kritisieren einen massiven Vertrauensbruch und eine unternehmerische Entscheidung auf Kosten der Beschäftigten. Der Kampf um eine sichere Zukunft und eine industrielle Perspektive am Standort geht weiter.
Mit der letzten Verhandlung und dem Abschluss eines Interessenausgleiches und Sozialplan sowie einer Gesamtbetriebsvereinbarung Beschäftigungssicherung erreicht der Konflikt um die Schließung der TE‑Fertigung am Standort Speyer einen bitteren Höhepunkt.
Für Betriebsrat, Belegschaft und IG Metall Ludwigshafen‑Frankenthal ist diese Vereinbarung kein Zukunftsversprechen, sondern ein Affront. Der Name Beschäftigungssicherung verhöhnt die Realität von rund 630 Beschäftigten, deren Arbeitsplätze bis Ende 2028 ersatzlos wegfallen sollen. Gleichzeitig macht diese Entscheidung deutlich: Selbst gültige und „gütige“ Verträge zwischen den Betriebsparteien haben offenbar keinen Wert mehr...
Ganzen Artikel lesen bei:
www.igmetall-ludwigshafen-frankenthal.de/
Pressemitteilung
23.04.2026 | Völlig überraschend soll der MANN+HUMMEL-Standort Speyer bis 2028 schließen. Die IG Metall kritisiert das Vorgehen scharf und fordert eine Zukunftsperspektive – gemeinsam mit einer empörten Belegschaft.
Rund 600 Arbeitsplätze bei MANN+HUMMEL Speyer in Gefahr
IG Metall fordert Zukunftsvereinbarung für den Standort
Frankenthal, 22. April 2026
Nachdem am Donnerstag, den 16. April 2026, die vollständige Schließung des MANN+HUMMEL-Standorts in Speyer bis Ende 2028 verkündet wurde, hat sich die IG Metall am 21. April 2026 im Rahmen einer Betriebsversammlung erstmals umfassend dazu geäußert. Die Gewerkschaft fordert eine Zukunftsvereinbarung, um den Standort Speyer zu sichern.
Rund 450 Beschäftigte folgten der Einladung des Betriebsrats zur Betriebsversammlung. Dort wurden der aktuelle Sachstand sowie die Handlungsoptionen dargestellt. Eine anschließende Fragerunde mit der Geschäftsführung sorgte für laut hörbaren Unmut in der Belegschaft.
„Der Schließungsbeschluss für Speyer hat alle Beschäftigten völlig unerwartet getroffen. Es geht hier nicht um eine Verlagerung, sondern um eine komplette Standortschließung. Teilweise mussten Kolleginnen und Kollegen durch die Presse oder über Angehörige erfahren, dass ihr Arbeitsplatz bis 2028 gestrichen werden soll. Diese Umgangsform nach 81 Jahren Standortgeschichte in Speyer verurteilt die IG Metall aufs Schärfste. Weder die Interessenvertretung noch die Gewerkschaft wurden im Vorfeld in Gespräche über alternative Szenarien einbezogen,“ erklärt Wladislaw Wolter, politischer Sekretär der IG Metall Ludwigshafen-Frankenthal.
Derzeit stehen Betriebsrat und IG Metall in engem Austausch, um mögliche Zukunftsszenarien für den Standort zu entwickeln. Für beide Seiten ist klar: Ziel ist eine Vereinbarung, die eine Zukunft für Speyer sichert. Das gemeinsame Motto lautet dabei: „Zukunft durch Widerstand!“…
Ganzen Artikel lesen bei igmetall-ludwigshafen-frankenthal.de
Pressemitteilung
25. März 2026 | Anfechtung der Betriebsratswahl durch heute eingereichten Beschlussantrag +++ Gewerkschaft sieht grundsätzlichen gesetzlichen Konkretisierungsbedarf +++ Benner: „Schwerwiegender Eindruck von Drohungen und damit der Wahlbeeinflussung”
Am heutigen Mittwoch hat die IG Metall einen Beschlussantrag zur Feststellung der Unwirksamkeit der Betriebsratswahl im März 2026 bei Tesla eingereicht. Die Basis hierfür ist § 19 Betriebsverfassungsgesetz. Der von Drohungen geprägte Wahlkampf von Seiten des Unternehmens, die zahlreichen Einschüchterungsversuche und die ungleiche Behandlung der einzelnen Listen und Kandidierenden lässt aus Sicht der Gewerkschaft keinen anderen Rückschluss zu, als dies als unzulässige Wahlbeeinflussung zu betrachten. Aus diesen Gründen hat sich die IG Metall für eine Anfechtung der im März 2026 stattgefundenen Betriebsratswahl bei Tesla entschieden.
Christiane Benner, Erste Vorsitzende der IG Metall: “Der Eindruck, dass die Wahl bei Tesla durch Drohungen beeinflusst wurde, ist zu schwerwiegend, als dies nicht gerichtlich zu klären. Die Kolleginnen und Kollegen im Werk, ebenso wie die Kandidierenden für den Betriebsrat, haben faire Wahlen verdient, ohne das Gefühl, für ihre Entscheidungen möglicherweise im Anschluss bestraft zu werden. Das muss im deutschen Rechtsstaat nicht nur möglich, sondern selbstverständlich sein – und war bei den vergangenen Betriebsratswahlen bei Tesla aus unserer Sicht nicht der Fall. Für diese so wichtigen demokratische Wahlen in diesem Land müssen demokratische Prinzipien gelten.”…
Ganze Pressemeldung bei der IG Metall lesen
und der Staat schaut zu
MEINUNG • Betriebsräte in Deutschland
Ein Kommentar von Florian Gontek - 2. 3. 2026
Deutschland ist stolz auf seinen Schutz der Beschäftigten. Doch die Betriebsräte werden immer häufiger blockiert. Spezialisierte Kanzleien haben das zu ihrem Geschäft gemacht. Es ist an der Zeit, sie zu stoppen.
Was haben der Autovermieter Sixt, der Prothesenhersteller Ottobock, Amazon und Tesla gemeinsam? Alle sind börsennotiert. Und alle verhindern systematisch, dass ihre Beschäftigten eine Stimme haben.
Sie passen damit ins Bild: Arbeitnehmervertretungen werden hierzulande zunehmend blockiert. Mehr als jede fünfte Neugründung eines Betriebsrates wird in Deutschland behindert. Spezialisierte Kanzleien haben das zu ihrem Geschäft gemacht…
Zum ganzen Artikel (leider nur hinter Paywall)
Aus: Ausgabe vom 20.10.2025, Seite 3 / Schwerpunkt: Betriebsratsmobbing
Behinderung von Betriebsratsarbeit nimmt zu. Ein Mittel sind Verdachtskündigungen.
Ein Gespräch mit Wolfgang Alles
Von Susanne Knütter
Nur die Spitze des Eisbergs: Behinderung der IG Metall bei Tesla in Grünheide – Foto: IPON / Stefan Boness
Laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, IAB, haben nur noch 9,5 Prozent aller Betriebe ab fünf Beschäftigten einen Betriebs- oder Personalrat. Können die wenigstens ihre Arbeit machen?
Die Arbeit vor allem von Betriebsräten wird enorm erschwert. Die vom Betriebsverfassungsgesetz vorgeschriebenen Regeln werden von Geschäftsleitungen immer weniger eingehalten. Betriebsratsmitglieder bekommen Informationen, die sie für ihre Arbeit brauchen, nicht oder nur verzögert. Sie können erforderliche Schulungen nicht machen, sind Schikanen ausgesetzt. Die Behinderung kann in Verhinderung von Betriebsratsarbeit umschlagen bis hin zum Mobbing. Aktive Betriebsrats- und Gewerkschaftsmitglieder werden dann aus den Betrieben herausgedrängt…
Infostand von ver.di und dem Komitee „Solidarität gegen Betriebsratsmobbing!“
am 1. 7. 2025 auf dem Mannheimer Paradeplatz
Mitschnitt der Nachricht zum Betriebsratsmobbing, lief heute Vormittag gegen 10:30 Uhr in den SWR Regionalnachrichten.
Infostand von ver.di und dem Komitee „Solidarität gegen Betriebsratsmobbing!“
am 1. 7. 2025 auf dem Mannheimer Paradeplatz
Mobbing, Schikane von Betriebsratsgremien und am Ende sogar Gewerkschaftszerschlagung – Ist das ein gewolltes Schema?
In Zusammenarbeit mit dem Komitee „Solidariät gegen Betriebsratsmobbing!“ gibt es am Dienstag 1. 7. 2025 ab 14 Uhr einen Infostand auf dem Mannheimer Paradeplatz.
Gegen 15 Uhr ist eine Kundgebung zum Thema vorgesehen.
Sie sind herzlich eingeladen, vorbeizuschauen. Sie erhalten nicht nur allgemeine Infos über die Themen Mobbing oder Unterdrückung von Arbeitnehmervertreter:innen, sondern Sie haben die Möglichkeit, sich auch über aktuelle Geschehnisse zu informieren.
Wir hatten Sie bereits zu einem aktuellen Fall am 17.06.2025 informiert (Umgang auf Augenhöhe? – Vorkommnisse bei den Mannheimer Parkhausbetrieben) und verweisen auf unsere Pressemitteilung gleichen Datums.
Bei Rückfragen:
- Nadja Kürten, ver.di Rhein-Neckar,
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - Wolfgang Alles, Komitee „Solidarität gegen Betriebsratsmobbing !"
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
„Betriebsratsmobbing verletzt verbriefte Rechte im Betrieb.
Die Stadt Mannheim sollte dafür Sorge tragen, dass sie sich als öffentlicher Arbeitgeber solche Methoden nicht zu eigen macht. Der Versuch der Geschäftsführung der Mannheimer Parkhausbetriebe, gegen den erstmals gewählten Betriebsrat vorzugehen, gefährdet die Glaubwürdigkeit der Stadt Mannheim als eine dem Gesetz verpflichtete Arbeitgeberin.”
Günter Wallraff, 18.06.2025
– Vorkommnisse bei den Mannheimer Parkhausbetrieben
Presseinfo 17.06.2025
Demokratie im Betrieb ist wichtig. Mitbestimmung im Betrieb – gesetzlich gewollt. Wünsche der Belegschaften, Arbeitnehmervertretungen zu wählen, sind zu akzeptieren. Ein Miteinander der Betriebsparteien auf Augenhöhe - eigentlich normal.
So war es bisher jedenfalls bei den Dienststellen der Stadt Mannheim üblich.
Aber wie wird dies bei den Mannheimer Parkhausbetrieben gehandhabt? Die Mannheimer Parkhausbetriebe gehören zu Mannheim, wie die Quadratestadt in die Metropolregion gehört. Ohne deren Belegschaft würde nichts laufen, was das Parken in Mannheim betrifft.
Im Jahr 2023 sollte auf Wunsch der Belegschaft eine Arbeitnehmervertretung bei den Parkhausbetrieben installiert werden. Hindernisfrei war dies leider nicht umzusetzen. Unter Mitwirkung von ver.di wurde jedoch ein Wahlvorstand implementiert. Die Betriebsratswahlen konnten stattfinden.
Ist ein Betriebsrat im Haus, müssen sich die Betriebsparteien an Spielregeln halten. Diese stehen im Betriebsverfassungsgesetz. Informieren. Mitbestimmen. Mitreden. Das aber vor allem miteinander. Im Gesetz ist von vertrauensvoller Zusammenarbeit die Rede. Die Wahl eines solchen Gremiums ist vom Gesetzgeber gewollt. Dazu gibt es besondere Schutzvorschriften.
„Mitbestimmung ist keine Einbahnstraße.
Dass sich eine Arbeitgeberin erst daran gewöhnen muss, ist klar.“
Nadja Kürten, ver.di Rhein-Neckar.
Leider sah die Realität zu Beginn der Amtszeit des Betriebsrats so aus, dass die gesetzlichen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Geschäftsführung kaum Beachtung fanden. Auch ein respektvoller Umgang dem Betriebsrat gegenüber war nicht zu erkennen. Die Belegschaft war verängstigt und bat ver.di um Unterstützung. Es gab ein vermittelndes Gesprächsangebot seitens ver.di. Leider wurde dies seitens des damaligen Geschäftsführers nicht wahrgenommen.
Sicherlich gibt das Betriebsverfassungsgesetz dem Betriebsrat das Recht, einzelne Dinge arbeitsgerichtlich klären zu lassen. Aber muss dies auch bei Dingen sein, die klar im Gesetz geregelt sind? Und von denen klar ist, dass der Betriebsrat obsiegen würde?
„Kommunikation muss auf Augenhöhe stattfinden.
Vertrauensvoll. Und nicht arbeitgeberseitig vorbestimmt.“
Nadja Kürten, ver.di Rhein-Neckar
Da ver.di Schlimmeres verhindern wollte und einen Reputationsverlust der Stadt als Ganzes befürchtete, sollten sich die Termine beim Arbeitsgericht weiter häufen, hat sie die Verantwortlichen der Stadt im letzten Jahr zu einem Gespräch gebeten.
Die Gesprächteilnehmer:innen waren sich schnell einig, dass Kommunikation der Betriebsparteien das A und O ist. Man empfahl aus diesem Kreis zudem einvernehmlich, dass die Betriebsparteien sich von einer externen Mediation begleiten lassen sollen.
Soweit. So gut. Das hörte sich erst einmal nach Hoffnung auf Entspannung der Situation an.
Und wie lief es in der praktischen Umsetzung?
Bis heute gab es keine Mediation. Trotz mehrmaliger Ansprache des Betriebsrats bei der aktuellen Geschäftsführung.
Und wieder hat ver.di in jüngster Vergangenheit die Verantwortlichen bei der Stadt auf die Umstände aufmerksam gemacht. Vor allem ist ver.di über verbale Äußerungen der Geschäftsführung dem Betriebsratsvorsitzenden gegenüber geschockt: Es sollen Beschimpfungen seitens der Geschäftsführung dem Betriebsratsvorsitzenden gegenüber stattgefunden haben.
Ist das vertrauensvolles und vor allem respektvolles Miteinander????
„Wir werden solch einen Umgang mit Betriebsrät:innen und ehrenamtlichen ver.di Funktionär:innen nicht dulden und erwarten eine dringende Klärung;
Gegebenenfalls auch eine Maßregelung der Geschäftsführung.“
Nadja Kürten, ver.di Rhein-Neckar
Die Mannheimer Parkhausbetriebe beschäftigen ca. 50 Mitarbeitende und gehört über die Mannheimer Kommunalbeteiligungen GmbH (MKB) zum Konstrukt der Stadt Mannheim.
Bei Rückfragen: Nadja Kürten, ver.di Rhein-Neckar,
Offener Brief an die Vorsitzenden der Einzelgewerkschaften und des DGB
FORTWIRKEN DES FASCHISTISCHEN ARBEITSUNRECHTS BEENDEN!
Sind Betriebsrats-Mobbing und Gewerkschaftsbekämpfung mittlerweile alltäglich im deutschen Rechtsstaat? Es fällt schwer, diese Frage mit Nein zu beantworten. Selbst im Heidelberger Unternehmen des BDA-Präsidenten Dulger konnte der gewerkschaftlich organisierte Betriebsrat zerschlagen werden.
Die Durchsetzung eines „Rechts des Stärkeren“ und die damit verbundene illegale Bekämpfung von betrieblichen und gewerkschaftlichen Interessenvertretungen ist ein extrem beunruhigendes Phänomen. Die Täter werden meist weder rechtlich verfolgt noch belangt. Sie können vielmehr das Mittel der „Verdachtskündigung“ gegen Betriebsräte und gewerkschaftlich Aktive skrupellos anwenden, obwohl es elementaren Rechtsgrundsätzen widerspricht. Denn die gemobbten und gekündigten Opfer müssten ihre Unschuld beweisen! Dieser Skandal beruht vor allem auf dem Nachwirken des faschistischen Arbeitsunrechts bis heute.
Nach der Errichtung der faschistischen Diktatur 1933 wurden Gewerkschaften und Betriebsräte verboten. Das bisherige Arbeitsrecht wurde 1934 mit dem „Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit“ konsequent in Unrecht umgewandelt. Die dort festgeschriebene Verpflichtung der „Betriebsgefolgschaft“ zur „Treue“ gegenüber dem „Betriebsführer“ war schwerwiegend. Angebliche Verstöße gegen die Treuepflicht konnten seither mit „Verdachtskündigungen“ geahndet werden.
Im Nachkriegsdeutschland passte das Bundesarbeitsgericht (BAG) unter maßgeblicher Beteiligung von bereits in der Nazidiktatur tätigen Juristen wie dem 1. BAG-Präsidenten Nipperdey wesentliche Elemente des faschistischen Arbeitsunrechts „demokratisch“ an. Das hatte insbesondere die massive Einschränkung des Streikrechts zur Folge, das Verbot politischer Betätigung im Betrieb, die „Treuepflicht“ gegenüber dem „Arbeitgeber“, die „Betriebsgemeinschaft“, die „vertrauensvolle Zusammenarbeit“ und nicht zuletzt die „Verdachtskündigungen“.
Das BAG hält bis heute an dieser unseligen Tradition nicht nur fest, es hat sogar seine Rechtsprechung durch die Möglichkeit einer „grundlosen fristlosen Verdachtskündigung“ verschärft. Nach Auffassung von Jurist:innen stellt die Verdachtskündigung einen Verstoß gegen das Grundgesetz dar – konkret gegen Art. 12 Abs. 1 (Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes) und Art. 20 Abs. 3 (Bindung der Rechtsprechung an Gesetz und Recht). Sie kann zudem ausschließlich durch das Beendigungsinteresse des „Arbeitgebers“ ohne tatsächliche Rechtsgrundlage ausgesprochen werden.
Stattdessen ist die übertragung des Grundsatzes „im Zweifel für den Angeklagten“ auf das Arbeitsrecht unter Bezugnahme auf Art. 6 Abs. 2 (Recht auf ein faires Verfahren) der Europäischen Menschenrechtskonvention erforderlich. Dort heißt es: „Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“
Neben dem gesetzlichen Verbot der Verdachtskündigung ist auch der § 9 Abs. 1 Satz 2 Kündigungsschutzgesetz zu streichen. Dort werden nämlich dem Unternehmer bei Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung noch sehr viel weiterreichende Möglichkeiten zur Auflösung eines Arbeitsverhältnisses als nur in Verdachtsfällen geboten. Die mit Verdachtskündigungen einhergehenden schweren Verstöße gegen Grund- und Menschenrechte haben fatale Folgen: gesundheitlich zerstörte Menschen, schwer geschädigte Familienangehörige, ruinierte berufliche Existenzen und nicht zuletzt eingeschüchterte Belegschaften. Die Förderung starker demokratischer Gegenmacht in Betrieben und der Gesellschaft ist jedoch eine wesentliche Voraussetzung, um Betriebsrats und Gewerkschaftsbekämpfung sowie den Vormarsch der Rechten stoppen zu können.
„Nie wieder ist jetzt!“ gilt daher besonders für die Arbeitswelt. Denn gerade dort, wo faschistisches Unrecht nach wie vor „Recht“ ist, wird Widerstand zur Pflicht! Es ist auch deshalb höchste Zeit, das skandalöse Fortwirken des faschistischen Arbeitsunrechts in Deutschland zu beenden und konkret die „Verdachtskündigung“ zu verbieten. Es ist die ureigenste Aufgabe des DGB und der Einzelgewerkschaften dies bei Politik und Justiz konsequent einzufordern.
Erstunterzeichner: Günter Wallraff, Horst Schmitthenner, 11. Bundeskonferenz „Betriebsräte im Visier“ u.a.
- Betriebsräte fordern Verbot der aus dem Faschismus stammenden Verdachtskündigungen
- Solidarität mit dem Protest der Bauarbeiter!
- Solidarität mit dem Protest gegen den Verkauf der Mercedes-Benz-Niederlassungen!
- Vortrag „Verdachtskündigungen“
- „Verdachtskündigungen“ - ein Relikt des faschistischen Arbeitsunrechts
- 10. bundesweite Konferenz „Betriebsräte im Visier – Bossing, Mobbing & Co.”
- Grußbotschaft Günter Wallraff
- 10. Bundeskonferenz „Betriebsräte im Visier" – 14. 10. 2023
- Interessenvertretung ohne Streikrecht
- Solidarität gefragt: Gate Gourmet lässt BRV von Polizei abführen!
- Amazon: Werden Betriebsräte aus dem Unternehmen gedrängt?
- Gewerkschaft ver.di: Hat es Amazon auf die Betriebsräte abgesehen?
- BR-Mobbing durch Dulger-Firma ProMinent vor dem Arbeitsgericht in Heidelberg
- Schopfheimer Betriebsräten droht fristlose Kündigung
- Fristlose Kündigung:
- Schwarzarbeit, Lohndumping, eine Werksschließung:
- stern und RTL-Recherchen:
- Nächster Prominent-Betriebsrat tritt zurück
- RNZ 4. AUGUST 2022 - PROMINENT HEIDELBERG
- Heidelberger Dosierpumpenhersteller PROMINENT