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Presseinformation – Stuttgart, 9. 2. 2021

NEUE ESKALATIONSSTUFE IM KÜNDIGUNGSVERFAHREN GEGEN DEN BETRIEBSRATSVORSITZENDEN DER SECURITAS AVIATION AM STUTTGARTER FLUGHAFEN – ARBEITGEBER BEAUFTRAGT INTERNATIONALE WIRTSCHAFTSKANZLEI

Nachdem das Betriebsratsgremium der Securitas Aviation am Standort Stuttgart seine Zustimmung zur Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden verweigert hat, steht nun der Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Stuttgart im Zustimmungsersetzungsverfahren an. Die Gewerkschaft ver.di hatte die Öffentlichkeit informiert und zu einer breiten Solidarität aufgerufen.

Die Arbeitergeberseite scheint nun diese Auseinandersetzung weiter eskalieren zu wollen, denn es wurde die international tätige Wirtschaftskanzlei Eversheds Sutherland mit der Rechtsvertretung in diesem Fall beauftragt. Die bisherige Rechtsvertretung der Securitas hat das Mandat niedergelegt.

2021-02-09 Kündigung BRV Securitas Aviaition FlugblattDie weltweit agierende Kanzlei Eversheds Sutherland hat sich im Umgang mit Betriebsräten auch bereits in Deutschland in der Presse wiedergefunden. So wurde die Kanzlei 2018 zum Beispiel von Amazon am Standort Pforzheim mit der Kündigung eines Betriebsratsmitglieds und aktiven Gewerkschafters beauftragt. Auch Jan Bleckert, der zuständige ver.di Gewerkschaftssekretär kann diese Art des Vorgehens nicht verstehen. „Es ist unverständlich warum der Arbeitgeber hier solche Geschütze auffahren muss nur um sich gegen einen Beschäftigten gerichtlich mit der Brechstange durchsetzen zu können“, sagte Bleckert und fügt hinzu, dass die geeignete Antwort nur eine noch breitere Solidarität aus allen gesellschaftlichen Bereichen
und eine breite öffentliche Aufmerksamkeit sein kann.

Mittlerweile liegen zahlreiche Solidaritätsbekundungen aus der gesamten Bundesrepublik aus den unterschiedlichsten Branchen und den unterschiedlichsten Ebenen der Politik bei mir vor, sagte Bleckert und fügt hinzu, dass mit dieser breiten Solidarität der Betriebsratsvorsitzende gestärkt in die anstehende Gerichtsverhandlung geht. Außerdem ist dies ein wichtiges Zeichen, dass ein solches Vorgehen eine breite gesellschaftlichen und politischen Ablehnung hervorruft.

Der Stuttgarter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Uwe Melzer wird das Gremium am 15.02.2021 vor dem Arbeitsgericht Stuttgart vertreten. Für den Arbeitsrechtler Melzer ist eine Observation von Betriebsräten durch eine Detektei in‘s Blaue hinein eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung und zugleich eine schwere Verletzung des Benachteiligungsverbotes des Betriebsrats. „Durch die Überwachung sollte offensichtlich ohne konkreten Anlass ein fristloser Kündigungsgrund gefunden werden“ so Melzer weiter.

Die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Stuttgart findet am 15. Februar 2021 um 15:40 Uhr am Arbeitsgericht Stuttgart statt.

Kontakt
Jan Bleckert
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bezirk Stuttgart
Fachbereich Besondere Dienstleistungen
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Willi-Bleicher-Str. 20
70174 Stuttgart