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Umgang auf Augenhöhe?

Logo: ver.di Rhein-neckar– Vorkommnisse bei den Mannheimer Parkhausbetrieben

Presseinfo 17.06.2025

Demokratie im Betrieb ist wichtig. Mitbestimmung im Betrieb – gesetzlich gewollt. Wünsche der Belegschaften, Arbeitnehmervertretungen zu wählen, sind zu akzeptieren. Ein Miteinander der Betriebsparteien auf Augenhöhe - eigentlich normal.

So war es bisher jedenfalls bei den Dienststellen der Stadt Mannheim üblich.

Aber wie wird dies bei den Mannheimer Parkhausbetrieben gehandhabt? Die Mannheimer Parkhausbetriebe gehören zu Mannheim, wie die Quadratestadt in die Metropolregion gehört. Ohne deren Belegschaft würde nichts laufen, was das Parken in Mannheim betrifft.

Im Jahr 2023 sollte auf Wunsch der Belegschaft eine Arbeitnehmervertretung bei den Parkhausbetrieben installiert werden. Hindernisfrei war dies leider nicht umzusetzen. Unter Mitwirkung von ver.di wurde jedoch ein Wahlvorstand implementiert. Die Betriebsratswahlen konnten stattfinden.

Ist ein Betriebsrat im Haus, müssen sich die Betriebsparteien an Spielregeln halten. Diese stehen im Betriebsverfassungsgesetz. Informieren. Mitbestimmen. Mitreden. Das aber vor allem miteinander. Im Gesetz ist von vertrauensvoller Zusammenarbeit die Rede. Die Wahl eines solchen Gremiums ist vom Gesetzgeber gewollt. Dazu gibt es besondere Schutzvorschriften.

„Mitbestimmung ist keine Einbahnstraße.
Dass sich eine Arbeitgeberin erst daran gewöhnen muss, ist klar.“

Nadja Kürten, ver.di Rhein-Neckar.

Leider sah die Realität zu Beginn der Amtszeit des Betriebsrats so aus, dass die gesetzlichen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Geschäftsführung kaum Beachtung fanden. Auch ein respektvoller Umgang dem Betriebsrat gegenüber war nicht zu erkennen. Die Belegschaft war verängstigt und bat ver.di um Unterstützung. Es gab ein vermittelndes Gesprächsangebot seitens ver.di. Leider wurde dies seitens des damaligen Geschäftsführers nicht wahrgenommen.

Sicherlich gibt das Betriebsverfassungsgesetz dem Betriebsrat das Recht, einzelne Dinge arbeitsgerichtlich klären zu lassen. Aber muss dies auch bei Dingen sein, die klar im Gesetz geregelt sind? Und von denen klar ist, dass der Betriebsrat obsiegen würde?

„Kommunikation muss auf Augenhöhe stattfinden.
Vertrauensvoll. Und nicht arbeitgeberseitig vorbestimmt.“

Nadja Kürten, ver.di Rhein-Neckar

Da ver.di Schlimmeres verhindern wollte und einen Reputationsverlust der Stadt als Ganzes befürchtete, sollten sich die Termine beim Arbeitsgericht weiter häufen, hat sie die Verantwortlichen der Stadt im letzten Jahr zu einem Gespräch gebeten.  

Die Gesprächteilnehmer:innen waren sich schnell einig, dass Kommunikation der Betriebsparteien das A und O ist. Man empfahl aus diesem Kreis zudem einvernehmlich, dass die Betriebsparteien sich von einer externen Mediation begleiten lassen sollen. 

Soweit. So gut. Das hörte sich erst einmal nach Hoffnung auf Entspannung der Situation an.

Und wie lief es in der praktischen Umsetzung?

Bis heute gab es keine Mediation. Trotz mehrmaliger Ansprache des Betriebsrats bei der aktuellen Geschäftsführung.

Und wieder hat ver.di in jüngster Vergangenheit die Verantwortlichen bei der Stadt auf die Umstände aufmerksam gemacht. Vor allem ist ver.di über verbale Äußerungen der Geschäftsführung dem Betriebsratsvorsitzenden gegenüber geschockt: Es sollen Beschimpfungen seitens der Geschäftsführung dem Betriebsratsvorsitzenden gegenüber stattgefunden haben.

Ist das vertrauensvolles und vor allem respektvolles Miteinander????

„Wir werden solch einen Umgang mit Betriebsrät:innen und ehrenamtlichen ver.di Funktionär:innen nicht dulden und erwarten eine dringende Klärung;
Gegebenenfalls auch eine Maßregelung der Geschäftsführung.“

Nadja Kürten, ver.di Rhein-Neckar

Die Mannheimer Parkhausbetriebe beschäftigen ca. 50 Mitarbeitende und gehört über die Mannheimer Kommunalbeteiligungen GmbH (MKB) zum Konstrukt der Stadt Mannheim.

Bei Rückfragen: Nadja Kürten, ver.di Rhein-Neckar, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


„NIE WIEDER IST JETZT!“

Offener Brief an die Vorsitzenden der Einzelgewerkschaften und des DGB

FORTWIRKEN DES FASCHISTISCHEN ARBEITSUNRECHTS BEENDEN!

250428 Offener Brief Nie wieder ist jetztSind Betriebsrats-Mobbing und Gewerkschaftsbekämpfung mittlerweile alltäglich im deutschen Rechtsstaat? Es fällt schwer, diese Frage mit Nein zu beantworten. Selbst im Heidelberger Unternehmen des BDA-Präsidenten Dulger konnte der gewerkschaftlich organisierte Betriebsrat zerschlagen werden.

Die Durchsetzung eines „Rechts des Stärkeren“ und die damit verbundene illegale Bekämpfung von betrieblichen und gewerkschaftlichen Interessenvertretungen ist ein extrem beunruhigendes Phänomen. Die Täter werden meist weder rechtlich verfolgt noch belangt. Sie können vielmehr das Mittel der „Verdachtskündigung“ gegen Betriebsräte und gewerkschaftlich Aktive skrupellos anwenden, obwohl es elementaren Rechtsgrundsätzen widerspricht. Denn die gemobbten und gekündigten Opfer müssten ihre Unschuld beweisen! Dieser Skandal beruht vor allem auf dem Nachwirken des faschistischen Arbeitsunrechts bis heute.

Nach der Errichtung der faschistischen Diktatur 1933 wurden Gewerkschaften und Betriebsräte verboten. Das bisherige Arbeitsrecht wurde 1934 mit dem „Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit“ konsequent in Unrecht umgewandelt. Die dort festgeschriebene Verpflichtung der „Betriebsgefolgschaft“ zur „Treue“ gegenüber dem „Betriebsführer“ war schwerwiegend. Angebliche Verstöße gegen die Treuepflicht konnten seither mit „Verdachtskündigungen“ geahndet werden.

Im Nachkriegsdeutschland passte das Bundesarbeitsgericht (BAG) unter maßgeblicher Beteiligung von bereits in der Nazidiktatur tätigen Juristen wie dem 1. BAG-Präsidenten Nipperdey wesentliche Elemente des faschistischen Arbeitsunrechts „demokratisch“ an. Das hatte insbesondere die massive Einschränkung des Streikrechts zur Folge, das Verbot politischer Betätigung im Betrieb, die „Treuepflicht“ gegenüber dem „Arbeitgeber“, die „Betriebsgemeinschaft“, die „vertrauensvolle Zusammenarbeit“ und nicht zuletzt die „Verdachtskündigungen“.

Das BAG hält bis heute an dieser unseligen Tradition nicht nur fest, es hat sogar seine Rechtsprechung durch die Möglichkeit einer „grundlosen fristlosen Verdachtskündigung“ verschärft. Nach Auffassung von Jurist:innen stellt die Verdachtskündigung einen Verstoß gegen das Grundgesetz dar – konkret gegen Art. 12 Abs. 1 (Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes) und Art. 20 Abs. 3 (Bindung der Rechtsprechung an Gesetz und Recht). Sie kann zudem ausschließlich durch das Beendigungsinteresse des „Arbeitgebers“ ohne tatsächliche Rechtsgrundlage ausgesprochen werden.

Stattdessen ist die übertragung des Grundsatzes „im Zweifel für den Angeklagten“ auf das Arbeitsrecht unter Bezugnahme auf Art. 6 Abs. 2 (Recht auf ein faires Verfahren) der Europäischen  Menschenrechtskonvention erforderlich. Dort heißt es: „Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“

Neben dem gesetzlichen Verbot der Verdachtskündigung ist auch der § 9 Abs. 1 Satz 2 Kündigungsschutzgesetz zu streichen. Dort werden nämlich dem Unternehmer bei Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung noch sehr viel weiterreichende Möglichkeiten zur Auflösung eines Arbeitsverhältnisses als nur in Verdachtsfällen geboten. Die mit Verdachtskündigungen einhergehenden schweren Verstöße gegen Grund- und Menschenrechte haben fatale Folgen: gesundheitlich zerstörte Menschen, schwer geschädigte Familienangehörige, ruinierte berufliche Existenzen und nicht zuletzt eingeschüchterte Belegschaften. Die Förderung starker demokratischer Gegenmacht in Betrieben und der Gesellschaft ist jedoch eine wesentliche Voraussetzung, um Betriebsrats und Gewerkschaftsbekämpfung sowie den Vormarsch der Rechten stoppen zu können.

„Nie wieder ist jetzt!“ gilt daher besonders für die Arbeitswelt. Denn gerade dort, wo faschistisches Unrecht nach wie vor „Recht“ ist, wird Widerstand zur Pflicht! Es ist auch deshalb höchste Zeit, das skandalöse Fortwirken des faschistischen Arbeitsunrechts in Deutschland zu beenden und konkret die „Verdachtskündigung“ zu verbieten. Es ist die ureigenste Aufgabe des DGB und der Einzelgewerkschaften dies bei Politik und Justiz konsequent einzufordern.

Erstunterzeichner: Günter Wallraff, Horst Schmitthenner, 11. Bundeskonferenz „Betriebsräte im Visier“ u.a.


Betriebsräte fordern Verbot der aus dem Faschismus stammenden Verdachtskündigungen

Pressemitteilung

Mannheim, den 13. Oktober 2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

die von der 11. Bundeskonferenz „Betriebsräte im Visier“ am 12. Oktober 2024 in Mannheim einstimmig angenommene Entschließung fordert, das „Fortwirken des faschistischen Arbeitsunrechts“ zu beenden.

241012 BR Anti Mobbing Konferenz © Helmut Roos

Foto © Helmut Roos (Auschn.)

Dort heißt es zu der besorgniserregenden weiteren Zunahme von BR-Mobbing und Gewerkschaftsbekämpfung: „Völlig inakzeptabel ist die nach wie vor viel zu geringe Wahrnehmung solcher offener Rechtsbrüche und ihrer Hintergründe. […] Aus dem faschistischen Arbeitsunrecht stammende ,Verdachtskündigungen‘ ermöglichen mit konstruierten Vorwürfen die Kündigung von demokratisch gewählten Interessenvertretungen. Sie sind ein zentrales Instrument zur Bekämpfung von aktiven Betriebsrats- und Gewerkschaftsmitgliedern.“

Eine Verdachtskündigung widerspricht offenkundig elementaren deutschen und internationalen Rechtsgrundsätzen. Durch sie findet nämlich eine Täter-Opfer-Umkehr statt. Das gemobbte Opfer wird eines angeblichen Vergehens beschuldigt und danach gekündigt. Ein von diesem Vorgehen betroffenes Betriebsrats- und Gewerkschaftsmitglied muss dann vor dem Arbeitsgericht seine Unschuld beweisen.

Gegen diese skandalöse Rechtsverdrehung wendet sich auch der von der Bundeskonferenz unterstützte Offene Brief „Nie wieder ist jetzt! − Fortwirken des faschistischen Arbeitsunrechts beenden!“.

In dem an die Vorstände von DGB und Einzelgewerkschaften gerichteten und unter anderem von Günter Wallraff gezeichneten Offenen Brief wird festgestellt: „Die mit Verdachtskündigungen einhergehenden schweren Verstöße gegen Grund- und Menschenrechte haben fatale Folgen: gesundheitlich zerstörte Menschen, schwer geschädigte Familienangehörige, ruinierte berufliche Existenzen und nicht zuletzt eingeschüchterte Belegschaften.

Die Förderung starker demokratischer Gegenmacht in Betrieben und der Gesellschaft ist jedoch eine wesentliche Voraussetzung, um Betriebsrats- und Gewerkschaftsbekämpfung sowie den Vormarsch der Rechten stoppen zu können. […]

Es ist auch deshalb höchste Zeit, das skandalöse Fortwirken des faschistischen Arbeitsunrechts in Deutschland zu beenden und konkret die ,Verdachtskündigung‘ zu verbieten.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Alles (für das Komitee „Solidarität gegen BR-Mobbing!“)

pdfEntschließung der 11. Bundeskonfenz – Nie wieder ist jetzt − Fortwirken des faschistischen Arbeitsunrechts beenden!

pdfOffener Brief an die Vorsitzenden der Einzelgewerkschaften und des DGB


Solidarität mit dem Protest der Bauarbeiter!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Ihr fordert nicht nur Respekt für Eure Arbeit, sondern auch eine monatliche Entgelterhöhung von 500 Euro und weitere Schritte beim Ost-West-Angleich der Einkommen.

Wir solidarisieren uns mit Eurem Protest! Ihr leidet wie alle anderen Kolleginnen und Kollegen unter der Inflation, und es ist höchste Zeit, dass die Löhne im Osten an die im Westen angeglichen werden.

Nur wer kämpft, kann gewinnen!

Solidarische Grüße
Wolfgang Alles (für das Überbetriebliche Solidaritätskomitee Rhein-Neckar)
Miriam Walkowiak (DGB Regionsgeschäftsstelle Mannheim)

Mannheim, den 02.03.2024

www.facebook.com/UeberbetrieblichesSolikomitee/

pdfPDF zum Download


Solidarität mit dem Protest gegen den Verkauf der Mercedes-Benz-Niederlassungen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Ihr lasst nicht locker beim Kampf für Eure Interessen. Das ist gut so!

Die Ankündigung der Konzernleitung von Mercedes-Benz, die verbliebenen deutschen Niederlassungen mit ihren 8.000 Arbeits- und Ausbildungsplätzen zu verkaufen, ist dreist.

Offenbar handelt der Vorstand nach dem grundgesetzwidrigen Motto „Die Maximierung der Profite ist das höchste Gut“. Anders ist nicht zu erklären, warum Ihr trotz des für 2023 ausgewiesenen Konzerngewinns von rund 20 Milliarden Euro verkauft werden sollt.

Euer heutiger Protest ist nicht nur notwendig, sondern auch gerechtfertigt.
Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

Solidarische Grüße
Wolfgang Alles (für das Überbetriebliche Solidaritätskomitee Rhein-Neckar)
Miriam Walkowiak (DGB Regionsgeschäftsstelle Mannheim)
Mannheim, den 13.03.2024

www.facebook.com/UeberbetrieblichesSolikomitee

pdfPDF zum download


Vortrag „Verdachtskündigungen“

Skandalöses Fortwirken des faschistischen Arbeitsunrechtes?

H. N.

Ein zentrales Thema auf der 10. Bundeskonferenz „Betriebsräte im Visier“ am 14. Oktober 2023 im Mannheimer Gewerkschaftshaus war die „Verdachtskündigung“ von Betriebsräten. Der Vortrag des Rechtsanwalts Klaus Dieter Freund zu dieser Problematik erregte bei den Anwesenden sehr großes Aufsehen. Im Folgenden wollen wir wesentliche Punkte seiner Ausführungen wiedergeben.

Zunächst skizzierte Kollege Freund die Geschichte der Verdachtskündigungen. Das Reichsarbeitsgericht (RAG) in der Weimarer Republik hatte sie in seinen Urteilen vom 14. November 1931 und vom 10. August 1932 für unwirksam erklärt.

Verdachtskündigungen im Faschismus …

Nach der Errichtung der faschistischen Diktatur 1933 nahmen die Herrschenden jedoch eine radikale Änderung des Arbeitsrechts vor. Das „Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit“ wurde am 20. Januar 1934 von der Nazi-Führung erlassen. Wesentlichen Anteil an seiner Erarbeitung hatten die Juristen Hans Carl Nipperdey, Alfred Hueck und Rolf Dietz.

Reichsarbeitsgerichtsurteile aus den Jahren 1934 und 1939 hielten danach Verdachtskündigungen für zulässig. Hueck kommentierte diese „Rechtsprechung“ in zeitgenössischen Veröffentlichungen zustimmend.

Weiterlesen: Vortrag „Verdachtskündigungen“

„Verdachtskündigungen“ - ein Relikt des faschistischen Arbeitsunrechts

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auf unserer 10. Bundeskonferenz am 14.10.23 haben wir uns nicht zuletzt mit „Verdachtskündigungen“ beschäftigt – einem bis heute wirkenden Relikt des faschistischen Arbeitsunrechts.

Bitte beachtet zu den Hintergründen dieses Skandals die sehr hörenswerte Sendung des Deutschlandfunks „Das paternalistische Arbeitsrecht des Hans Carl Nipperdey – Den Unternehmern treu ergeben“ vom 25.04.2023:
www.hoerspielundfeature.de/das-paternalistische-arbeitsrecht-des-hans-carl-nipperdey-100.html .

„Hans Carl Nipperdey, führender Arbeitsrechtler in der NS-Zeit, von 1954 bis 1963 Präsident des Bundesarbeitsgerichts, hat das restriktive deutsche Arbeitsrecht bis heute geprägt: Politische Streiks sind verboten, Beschäftigte zur Treue verpflichtet und Whistleblower nahezu ungeschützt.“

Solidarische Grüße
Wolfgang Alles
(für das Komitee „Solidarität gegen BR-Mobbing!“)


10. bundesweite Konferenz „Betriebsräte im Visier – Bossing, Mobbing & Co.”

Pressemitteilung (mit der Bitte um Berichterstattung)

„Verdachtskündigungen verstoßen gegen das Grundgesetz“

Am Samstag, den 14.10.2023, fand in Mannheim die 10. bundesweite Konferenz „Betriebsräte im Visier – Bossing, Mobbing & Co.” unter dem Motto „Solidarität stärken!“ statt.

Der große Saal des Gewerkschaftshauses war voll. Rund achtzig Betriebsräte und gewerkschaftlich Aktive nahmen an der seit 2014 jährlich durchgeführten Tagung teil. Sie kamen aus sehr unterschiedlichen Bereichen (Flugzeugbau, Chemie, Solarindustrie, KFZ-Handwerk, Textil, Traktorenherstellung, Post, Pflege, Bildung, Energie, Omnibusbau, Zulieferindustrie, Dienstleistungen, Werkzeugbau, Handel und andere).

Auch dies belegt, wie sehr die illegale Bekämpfung von betrieblichen und gewerkschaftlichen Interessenvertretungen mittlerweile ein weit verbreitetes und extrem beunruhigendes Phänomen geworden ist. Es ist festzustellen, dass ein rücksichtsloses Vorgehen gegen Betriebsräte und Gewerkschaften in immer mehr Unternehmen und Einrichtungen als „normal“ angesehen wird. Es handelt sich dabei um schwere Verstöße gegen Grund- und Menschenrechte. Deren Folgen sind fatal: gesundheitlich zerstörte Menschen, schwer geschädigte Familienangehörige, ruinierte berufliche Existenzen und nicht zuletzt eingeschüchterte Belegschaften.

Drei Schwerpunktthemen prägten die diesjährige Zusammenkunft: die Notwendigkeit, Solidarität auch überbetrieblich wirksamer zu entwickeln, das skandalöser Weise noch heute nachwirkende deutsche faschistische Arbeitsunrecht und aktuelle Ansätze zur Verteidigung verbriefter Rechte in der Arbeitswelt.

Lars Treusch (DGB Baden-Württemberg) betonte die vom gewerkschaftlichen Dachverband erkannte dringende Notwendigkeit, verstärkt gegen Betriebsratsmobbing vorzugehen. Daniel Warkocz (IG Metall Mannheim) belegte mit konkreten Beispielen, wie massiv Unternehmen versuchen, sogar die Gründung von Betriebsräten zu verhindern.

Der bekannte Autor Günter Wallraff sagte in seinem der Konferenz per Video übermittelten Grußwort: „Unternehmen verschleiern ihr illegales Handeln“. Er forderte die Gewerkschaften auf, sich gegen Fälle von BR-Mobbing wie bei ProMinent konsequent zu wehren, dem Unternehmen des BDA-Präsidenten Rainer Dulger und seines Bruders.

Eine Podiumsrunde von aktiven Betriebsräten und Vertrauensleuten aus Nordhessen beeindruckte die Konferenz mit ihren ermutigenden Erfahrungsberichten. Sie zeigten auf, wie mit klugen Aktionen Solidarität gegen alle Widerstände auch überbetrieblich wirksam werden kann.

Rechtsanwalt Klaus-Dieter Freund kritisierte vehement in seinem fundierten Vortrag die gegen aktive Betriebsräte ausgesprochenen „Verdachtskündigungen“ als ein auch heute noch „fortwirkender Bestandteil des faschistischen Arbeitsunrechtes“.

Alexander Mohrlang (IG Metall Vorstand) stellte anschaulich die haarsträubenden Zustände im Tesla-Werk Grünheide dar. Gegen die engagierten Initiativen der IG Metall zur Verteidigung der Interessen der Beschäftigten geht das Management des Multimilliardärs und Gewerkschaftshassers Musk mit gesetzeswiedrigen Mitteln vor.

Gemobbte Betriebsräte aus verschiedenen Firmen betonten im Verlauf der Diskussion, wie existenziell wichtig und mutmachend der solidarische Austausch im Rahmen von „BR im Visier“ für sie selbst ist.

Die Entschließung der Konferenz (siehe Anhang) fordert die Bundesregierung auf, endlich „die Be- und Verhinderung von Betriebsratswahlen und von Betriebsratstätigkeit zum Offizialdelikt“ zu erklären und damit solche Straftaten ohne Strafantrag von Amts wegen verfolgen zu lassen. Weiter heißt es: „Wir fordern ferner, dass Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingerichtet werden, die in der Lage sind, entsprechende Vorgänge zur Anklage zu bringen! Wir fordern schließlich und vor allem, dass die aus dem faschistischen Arbeitsunrecht herrührenden ‚Verdachtskündigungen‘ für illegal erklärt werden. Sie verstoßen gegen Artikel 12 Abs. 1 und Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz.“

Organisiert wurde die sehr positiv bewertete Tagung vom Komitee „Solidarität gegen BR-Mobbing!“ in Kooperation mit IG Metall Mannheim sowie DGB Baden-Württemberg, IG BCE Weinheim, Kirchlichem Dienst in der Arbeitswelt Baden, Überbetrieblichem Solidaritätskomitee Rhein-Neckar, ver.di Rhein-Neckar und work-watch Köln.

Am 12. Oktober 2024 wird die 11. Bundeskonferenz „BR im Visier“ in Mannheim stattfinden.

pdfKonferenz-Entschließung zum Download


Grußbotschaft Günter Wallraff

an die 10. Konferenz „BR im Visier“, 14. 10. 2023 *

Liebe Kolleginnen und Freunde!

als ich vor über zehn Jahren das erste Mal auf eurer Konferenz gesprochen habe, gab es nur vereinzelte Initiativen gegen Betriebsrat-Mobbing, die man an einer Hand abzählen konnte. Auch bei den Gewerkschaften war das kein zentrales Thema - mit Ausnahme der Mannheimer IG Metall - kaum präsent.

Ganz anders auf Seiten der Arbeitgeber: Schon damals gab es zahlreiche Unternehmensberatungen und Unrechtsanwälte, die sich auf das gezielte Mobben bis hin zum Psychoterror gegen engagierte Mitarbeiterinnen und Betriebsräte spezialisiert hatten. Sie hatten massenhaft Aufträge und das trotz meist horrender Kostensätze und exorbitanten „Abschussprämien“.

Durch Medienveröffentlichungen und Aufklärungskampagnen ist Betriebsrat-Mobbing, Bossing oder Union Busting heute für viele kein Fremdwort mehr. Doch das eigentliche Problem wurde damit nicht gelöst. Unternehmen verschleiern ihr illegales Handeln und gehen dabei immer subtiler zu Werke: So setzen Geschäftsführungen mittlerweile darauf, die Gremien der Mitbestimmung mit eigenen, gekauften oder handzahm-willfährigen Gefolgsleuten zu besetzen, um Entscheidungen einzig im Sinne der Arbeitgeber durchzusetzen. Betriebliche Mitbestimmung als reine Farce und Schein-Demokratie.

Die Gewerkschaften verhalten sich uneindeutig: Manche wagen den Konflikt mit den Arbeitgebern und gehen in die Offensive. Andere hängen den früheren Tagen der Sozialpartnerschaft nach, die von Arbeitgeberseite längst aufgekündigt worden ist. Diese Polarisierung wird aktuell auch im Konflikt bei ProMinent in Heidelberg deutlich, dem Unternehmen des BDA-Präsidenten Rainer Dulger und seines Bruders.

Die Teilnehmer:innen dieser Konferenz, positionieren sich unmissverständlich und eindeutig.

Euch gilt meine volle Unterstützung. Euer Engagement ist vorbildlich und bewundernswert – zum einen als Solidarität für betroffene Kollegen. Zum anderen aber auch, damit das menschenrechtsverletzende Betriebsrat-Mobbing nicht mehr länger nur ein strafrechtliches Antragsdelikt bleibt, sondern zum Offizialdelikt wird, so wie es im Koalitionsvertrag der Bundesregierung angekündigt war.

Es ist längst überfällig, Betriebsrat-Mobbing nicht mehr als Kavaliersdelikt zu behandeln, sondern mit Paragraf 119 des Betriebsverfassungsgesetzes auch endlich eine effektive Gegenwehr der Kollegen durchzusetzen. Arbeitgeber, die die psychische und physische Gesundheit ihrer Mitarbeiter:innen von langer Hand geplant, gewissenlos und mit krimineller Energie ruinieren, dürfen nicht mit einer geringfügigen Geldstrafe davonkommen, sondern müssen wissen, dass Ihnen auch Gefängnis droht.

Bis dahin ist noch viel Aufklärungsarbeit zu leisten. Doch wir dürfen nicht vergessen: Die positiven Realitäten von heute, wie zum Beispiel die Gleichstellung der Frau, Kinder- und Minderheitenrechte, Umweltschutzbestimmungen und Arbeitsschutzgesetze waren die Visionen von einst. Unsere jetzigen ganz konkreten Forderungen müssen schnellstmöglich die Realitäten von heute werden. Ihr seid nicht allein! Ich wünsche euch eine erfolgreiche und ermutigende Konferenz.

Mit solidarischen Grüßen
Euer Günter Wallraff

* Es gilt das gesprochene Wort


10. Bundeskonferenz „Betriebsräte im Visier" – 14. 10. 2023

Pressemitteilung (mit der Bitte um Vorankündigung und Berichterstattung):

10. Bundeskonferenz „Betriebsräte im Visier– Bossing, Mobbing & Co. – Solidarität stärken!“
Samstag, 14.10.23, ab 13:00 Uhr – Gewerkschaftshaus Mannheim

Mannheim, den 4. Oktober 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,
das Komitee „Solidarität gegen BR-Mobbing!" lädt herzlich zur 10. Bundeskonferenz „BR im Visier! – Bossing, Mobbing & Co.“ am Samstag, 14.10.23, ab 13:00 Uhr ein.

Unsere Tagung findet unter dem Motto„Solidaritätstärken!“ im Mannheimer Gewerkschaftshaus (Hans-Böckler-Str. 1, 68161 MA) statt – mit freundlicher Unterstützung von IG Metall Mannheim sowie DGB Baden-Württemberg, IG BCE Weinheim, Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt Baden (KDA), Überbetriebliches Solidaritätskomitee Rhein-Neckar, ver.di Rhein-Neckar und work-watch Köln.

Die letzten Monate haben eine weitere Zunahme von BR-Mobbing und Gewerkschaftsbekämpfung erkennen lassen. Geschäftsführungen und ihre professionellen Helfershelfer gehen verstärkt mit „Verdachtskündigungen” sowie der Bespitzelung und Zersetzung des beruflichen und sozialen Umfeldes gegen engagierte Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen vor. Die schwerwiegenden Folgen dieser gegen demokratisch gewählte Interessenvertretungen gerichteten Methoden sind offenkundig: gesundheitlich zerstörte Menschen, schwer geschädigte Familienangehörige, ruinierte berufliche Existenzen und nicht zuletzt eingeschüchterte Belegschaften.

Die Durchsetzung eines „Rechts des Stärkeren“ in prominenten und weniger prominenten Firmen und Einrichtungen ist unakzeptabel und muss bekämpft werden.

In der Öffentlichkeit werden diese Machenschaften bisher jedoch nach wie vor kaum wahrgenommen.

Im Zentrum unserer diesjährigen Konferenz steht zum einen die Notwendigkeit, Solidarität auch überbetrieblich zu entwickeln. Zudem wollen wir uns mit erfolgreichen Methoden zur Verteidigung unserer Rechte im Betrieb befassen. Nicht zuletzt werden wir danach fragen, wie sehr das deutsche faschistische Arbeitsunrecht auch heute noch nachwirkt. Mit unserer Tagung wollen wir einen weiteren Beitrag zur Stärkung der bundesweiten Zusammenarbeit gegen BR-Mobbingleisten. Vor allem aber werden wir erneut ein solidarisches Forum zum persönlichen Erfahrungsaustausch und zur praktischen Unterstützung anbieten.

Den Text sowohl dieser Pressemitteilung als auch der Einladung zur Konferenz finden Sie unter den folgenden Download-Links. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Alles (für das Komitee „Solidarität gegen BR-Mobbing!“)

  • pdfEinladung / Programm / Anmeldung
  • pdfPressemitteilung 4. 10. 2023

  1. Interessen­vertretung ohne Streikrecht
  2. Solidarität gefragt: Gate Gourmet lässt BRV von Polizei abführen!
  3. Amazon: Werden Betriebsräte aus dem Unternehmen gedrängt?
  4. Gewerkschaft ver.di: Hat es Amazon auf die Betriebsräte abgesehen?
  5. BR-Mobbing durch Dulger-Firma ProMinent vor dem Arbeitsgericht in Heidelberg
  6. Schopfheimer Betriebsräten droht fristlose Kündigung
  7. Fristlose Kündigung:
  8. Schwarzarbeit, Lohndumping, eine Werksschließung:
  9. stern und RTL-Recherchen:
  10. Nächster Prominent-Betriebsrat tritt zurück
  11. RNZ 4. AUGUST 2022 - PROMINENT HEIDELBERG
  12. Heidelberger Dosierpumpenhersteller PROMINENT
  13. Prozess Betriebsratsvorsitzende gegen VR-Bank
  14. Finger weg von der langjährigen Betriebsratsvorsitzenden Andrea Widzinski
  15. Warnstreik bei Südkabel
  16. Proteste bei GE
  17. Schwarzer Tag für Mannheim und den Benz
  18. „Warum sitzen wir hier noch?“
  19. Warum die Meinungsfreiheit im Betrieb so wichtig ist
  20. Jetzt doch Betriebsratswahl bei Siebenhaar –

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