„Betriebsratsmobbing verletzt verbriefte Rechte im Betrieb.
Die Stadt Mannheim sollte dafür Sorge tragen, dass sie sich als öffentlicher Arbeitgeber solche Methoden nicht zu eigen macht. Der Versuch der Geschäftsführung der Mannheimer Parkhausbetriebe, gegen den erstmals gewählten Betriebsrat vorzugehen, gefährdet die Glaubwürdigkeit der Stadt Mannheim als eine dem Gesetz verpflichtete Arbeitgeberin.”
Günter Wallraff, 18.06.2025